Kindern unter drei Jahren ist der Zutritt untersagt.
Kinder und Jugendliche unter sechszehn Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines Erwachsenen (ab 18 Jahre) das Theater betreten:
- Der Erziehungsberechtigte darf auch ohne Ticket im Foyer warten
- Das Personal vor Ort übernimmt keine Betreuungsaufgabe
Der Auszug aus der Hausordnung:
Kinder unter 16 Jahren können die Vorstellung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Wenn es sich hierbei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person volljährig sein und eine Vollmacht vorweisen, die von einer personensorgeberechtigten Person erteilt wurde. Das Personal vor Ort übernimmt keine Betreuungsaufgaben